• NEWS  |  2. Juli 2021

 

Cookie Verordnung für Schweizer Websites

Cookie Consent ist derzeit auch bei Schweizer Website Betreibern in aller Munde und bei der sich dauernd ändernden Gesetzeslage haben viele den Durchblick verloren. Gilt nun die DSGVO auch für Schweizer Websites und welche Richtlinien sind beim Erstellen eines Cookie-Consent-Banners zu beachten?

Bild für Cookie Verordnung für Schweizer Websites
Bericht von: ShowMyProject News-Redaktion

Voraussichtliche Lesedauer: 3 Minuten

Aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinien DSGVO von Anfang 2020 haben sich Cookie-Einwilligungsmeldungen in den letzten Monaten und Wochen auch auf Schweizer Websites vermehrt bemerkbar gemacht. Cookies sind Dateien, die für das Funktionieren der Webseite, und zum Beispiel für Statistiken wie Google Analytics, erforderlich sind und auf dem Computer der Website-Benutzer gespeichert werden. Damit möchten die Anbieter von Webinhalten ihren Besucherinnen und Besuchern eine bestmögliche Nutzung ihrer Webseite ermöglichen.

Unterschieden wird in der Regel in Kategorien an Cookies wie zum Beispiel “Essenziell oder technisch notwendig”, “Funktional” und “Statistik”. Essentielle Services sind für die grundlegende Funktionalität der Website erforderlich. Sie enthalten nur technisch notwendige Services. Diesen Services kann nicht widersprochen werden. Funktionale Services sind notwendig, um über die wesentliche Funktionalität hinausgehende Features wie hübschere Schriftarten, Videowiedergabe oder interaktive Web 2.0-Features bereitzustellen. Inhalte von z.B. Videoplattformen und Social Media Plattformen sind standardmäßig gesperrt und können zugestimmt werden. Wenn dem Service zugestimmt wird, werden diese Inhalte automatisch ohne weitere manuelle Einwilligung geladen. Statistik Services werden benötigt, um pseudonymisierte Daten über die Besucher der Website zu sammeln. Die Daten ermöglichen es dem Website-Betreiber, die Besucher besser zu verstehen und die Webseite zu optimieren.

Die DSGVO schreibt vor, dass nur die technisch notwendigen Cookies, die aus Usersicht sinnvoll sind, ohne Einwilligung des Benutzers gespeichert werden dürfen. Funktionelle und Statistik-Cookies gelten nicht als technisch notwendig und müssen daher durch ein “Opt-In” des Anwenders bestätigt und eingewilligt werden. Weiter muss dem User auch die Möglichkeit gegeben werden, die Einwilligung zum setzen von Cookies durch “Opt-out” zu verweigern.

Wie verhällt e sich nun aber bei Schweizer Unternehmen, die beispielsweise über einen internationalen Online-Shop Produkte und Dienstleistungen einer Zielgruppe in der EU anbieten? Diese Wensite-Anbieter fallen somit ebenfalls in den Geltungsbereich der Europäischen Cookie Richtlinien gemäss DSGVO.

Benötigen jedoch Betreiber einer Schweizer Website, die keine Zielgruppen und Kunden im EU-Raum haben, ebenfalls einen Cookie-Consent Banner zur Einholung der Einwilligung für Cookies?

Das Schweizer Datenschutzgesetz sieht für die üblichen Cookies in der derzeitigen Rechtslage keine ausdrückliche Einwilligung durch den User vor. Über die Bearbeitung mittels Cookies und ihren Zweck ist mittels Cookie Banner und in der Datenschutzerklärung Ihrer Website transparent zu informieren. Ebenso muss ein Hinweis auf Ablehnungsrecht sowie ein Link auf die Datenschutzerklärung im Cookie Banner vorhanden sein.

Ab 2022 gilt ein neues Schweizer Datenschutzgesetzt. Auch dieses sieht keine Einwilligung durch den User für das Setzen von Cookies vor. Es besteht jedoch eine Pflicht, eine Auswahl für gewünschte Cookies zu ermöglichen (Funktions-, Analyse-, Marketing-Cookies). Als Voreinstellung dürfen lediglich technisch notwendige Cookies automatisch gesetzt werden.

Dies sieht eine wesentlich umfangreichere Architektur für Cookie Banner vor, welche sowohl auf der jeweiligen Webseite eingesetzte Cookies anzeigt, die notwendige Auswahlmöglichkeit bietet und das Deaktivieren aller nicht notwendigen Cookies erlaubt.

Mit dieser neuen Rechtslage kommt das Schweizer Datenschutzgesetzt der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zumindest nahe. Aus diesem Grund bietet ShowMyProject Digital Agentur Basel seinen Kunden ab sofort eine Cookie Consent Lösung an, welche bereits dem neuen Schweizer Datenschutzgesetzt als auch den Europäischen Datenschutz-Richtlinien entspricht.

Fragen Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne, um Ihre Datenschutzerklärung gemäss neuem Schweizer Datenschutzgesetzt und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu aktualisieren, sowie bei der Erstellung von Cookie-Banner und Cookie-Consent Lösungen.

➔ mehr zu Webdesign & Entwicklung
➔ weitere Services



  • NEWS  |  2. Juli 2021
W E I T E R E   N E W S
Jederzeit top informiert!
Bleiben Sie auf den Laufenden und erhalten Sie alle News-Highlights, digitale Einblicke und wissenswertes aus der Welt des Web-Design, des Grafik-Design, der Fotografie und der digitalen Bildbearbeitung in unserem E‑Mail Newsletter.




  • NEWS  |  2. Juli 2021

Was können wir für Sie tun?

Sie planen einen neuen Web-Auftritt für Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen? Möchten Sie einen verkaufsstarken Online-Shop realisieren? Wünschen Sie Unterstützung für Ihr ganzheitliches Firmen-Erscheinungsbild? Wollen Sie eine einheitliche, aussagekräftige Unternehmens-Fotografie?

Wenn Sie wissen möchten, was wir für Ihr Unternehmen tun können, kontaktieren Sie uns.

    mein Projekt starten